Bauen an Gewässern und das Wegrecht
Die Bundesverfassung und das ZGB besagen, dass Seen öffentliches Eigentum seien, und zwar in der Hoheit der Kantone, in denen sie liegen. Ein Urteil des Bundesgerichts vom 15.03.2001 besagt, dass «Seen und ihr Bett eine unzertrennliche Einheit bilden und weder die auf die Vermessung bezogenen Angaben (NB: im Grundbuch) noch das Bestehen auf dem Seebett von gültig bewilligten Bauten entlang des Sees genügende Beweise im Sinne von Art. 664 Abs. 2 ZGB bilden», dass also Seen und deren Ufer öffentlicher Besitz seien. Daraus lässt sich schliessen, dass es keine legalen See-Anstösser geben kann und darf, sondern nur Ufer-Anstösser. Nach dem Buchstaben des Gesetzes gehören die Seeufer dem Volk, schreibt der Verein für den freien Zugang zu Schweizer Seen und Wasserläufen.
.
.
Prominiente Uferwege und ihre Bedeutung
.

Luzernquai: Promenade zum Verkehrshaus dank Volksentscheid sei 1976 durchgehend geöffnet.
.
.

Mit einem dritten Turm würde der Raum am Rheinufer sehr knapp. Ähnlich verhält es sich mit der Setzung des Hochhauses beim Elsässer Rheinweg, dem Asklepios 8, ebenfalls von H&M. Mit kritischen Stimmen aus dem Quartier setzt Roche die Planung auf unbestimmte Zeit aus.
.

.
.
Artikel zum Thema
Bund interveniert wegen Bootshaus zsz.ch am 16.10.2024
64 Prozent lehen die Initiative ab tagesanzeiger.ch 3.3.2024
Grundeigentümern über die Uferinitiative watson.ch am 1.1.2023
«Wo bleibt der Seeuferweg?» tagblatt.ch am 28.7.2021
Logische Alternative zur Hauptstrasse zentralplus.ch am 223.6.2019
40 Jahre Luzerner Quai fussverkehr.ch am 22.08.2018
Petition gegen Velofahren am Quai eingereicht zentralplus.ch am 09.12.2016
Eine Niederlage für Velofahrer – und ein kleiner Sieg zentralplus.ch am 6.4.17
Luzern: Veloverbot am Quai soll fallen zentralplus.ch am 27.9.2015
.
.
Geschrieben von VELOP.CH am Donnerstag September 5, 2024
Permanenter Link -
Category:
auto-velo-tram-fuss
« Overtourism
-
Mehrverkehr trotz Umfahrungsprojekten – dagegen formiert sich Widerstand »