Velo parkt mit Gleisanschluss

Kantonale Volksinitiative "Sicherere Velorouten in Basel-Stadt"

Die Regierung beantragt mit vorliegendem Bericht und Ratschlag beantragen dem Parlament, dem nachfolgend unterbreiteten formulierten Gesetzesvorschlag als Gegenvorschlag zu der unformulierten Initiative «Sichere Velorouten in Basel-Stadt» zuzustimmen. Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die Initiative der Stimmbevölkerung mit Empfehlung auf Ablehnung zur Abstimmung vorzulegen.

Für die Umsetzung des Gegenvorschlags beantragt der Regierungsrat Ausgaben in Höhe von insgesamt 20,68 Mio. Franken. Diese teilen sich wie folgt auf:

Fr. 20,5 Mio. als Erhöhung der zweiten Rahmenausgabenbewilligung Langsamverkehr (RAB LV II) von 10 Mio. Franken auf insgesamt 30,5 Mio. Franken zu Lasten der Investitionsrechnung, Investitionsbereich 1 «Stadtentwicklung und Allmendinfrastruktur». Davon entfallen 16 Mio. Franken auf die Projektierung und Umsetzung von Veloverkehrsmassnahmen und 4,5 Mio. Franken auf Personalkosten beim BVD und JSD. Die Mittel für interne Personalressourcen sind auf zehn Jahre befristet. Fr. 180'000 als Ausgabenbewilligung für die Planung von Fuss- und Veloverkehrsmassnahmen (wiederkehrende Personalkosten) zu Lasten der Erfolgsrechnung des Bau- und Verkehrsdepartements (jährlich wiederkehrender Betrag, zeitlich unbefristet).

Das Parlament stimmt dem Antrag am 15.1.2025 knapp zu.

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Initiative

Die Initiative ist am 12. März 2022 mit dem folgenden Wortlaut im Kantonsblatt veröffentlicht worden: Kantonale Volksinitiative für «Sichere Velorouten in Basel-Stadt» Gestützt auf § 47 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 und auf das Gesetz betreffend Initiative und Referendum vom 16. Januar 1991 (IRG) reichen die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigten folgende Initiative ein:

Es sind die rechtlichen Grundlagen zu schaffen für sichere Velorouten in Basel-Stadt. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Grundsätze
1 In Basel-Stadt müssen sichere, durchgehende Velorouten eingerichtet werden. Velorouten sind möglichst einheitlich und erkennbar zu gestalten. Dies gilt für Markierungen, Signalisati- onen und Routenführung. 2 An verkehrsreichen sowie an gefährlichen Knoten werden Velorouten in der Regel getrennt vom privaten Motorfahrzeugverkehr geführt. Der Umbau bereits bestehender Unter- oder Überführungen zur Entflechtung ist zu prüfen. 3 Zu parkierten Autos wird auf Velorouten das Einhalten eines Sicherheitsabstands ermög- licht. 4 Der öffentliche Verkehr geniesst Vorrang (Kantonsverfassung §30). 5 Die Sicherheit des Fussverkehrs ist zu gewährleisten, Mischverkehr ist möglichst zu ver- meiden. 6 Die Sicherheit des Fuss- und Veloverkehrs hat Vorrang im Verhältnis zu den Kapazitäten für den rollenden und ruhenden privaten Motorfahrzeugverkehr. 7 Der Regierungsrat sorgt für die Qualitätssicherung und die Einhaltung von Mindestbreiten. Lässt die Strassenbreite oder der Baumbestand dies nicht zu, kann die Mindestbreite (Arti- kel 16, 18, 19, 20) örtlich leicht reduziert werden.

Velo-Vorzugsrouten
8 Der Kanton schafft neu als Bestandteil des Teilrichtplans Velo ein Netz von Velo-Vorzugs- routen. Diese können auch durch Aufwertung bestehender Basis- und Pendlerrouten entste- hen. 9 Die Gesamtlänge der Velo-Vorzugsrouten im Kanton soll mindestens 50 km betragen. 10 Velo-Vorzugsrouten erschliessen von der Innenstadt ausgehend alle Aussenquartiere bis an die Kantonsgrenzen und verbinden die Quartiere untereinander. Sie werden durchgängig als Radweg oder Radstreifen gestaltet (auch über Knoten) und angemessen signalisiert. 11 Velo-Vorzugsrouten zeichnen sich aus durch Durchgängigkeit, Direktheit, Attraktivität und Sicherheit. 12 Auf Velo-Vorzugsrouten wird auf ungünstige Geometrien und Randsteine, ungünstige To- pografie sowie steile Über- und Unterführungen verzichtet. Velo-Vorzugsrouten werden wo immer möglich baulich vom privaten Motorfahrzeugverkehr getrennt. 13 Auf Velo-Vorzugsrouten ist auf geeigneten Strecken das Nebeneinanderfahren möglich. 14 Auf Velo-Vorzugsrouten hat der Veloverkehr in der Regel Vortritt an Knoten. 15 Führen Velo-Vorzugsrouten durch Quartierstrassen, ist der motorisierte Durchgangsver- kehr zu unterbrechen, z.B. durch gegenläufige Einbahnstrassen. 16 Die Mindestbreite der Velo-Vorzugsrouten beträgt 2,4 m pro Fahrtrichtung.

Basis- und Pendlerrouten
17 Der Kanton sorgt auf Grundlage des Teilrichtplans Velo für sichere, durchgehende Basis- und Pendlerrouten. 18 Ausserhalb der Tempo-30-Zonen ist auf Basis- und Pendlerrouten, wo kein Radweg mög- lich ist, ein mind. 1,8 m breiter Radstreifen zu markieren. 19 Führen Basis- oder Pendlerrouten im Gegenverkehr durch Auto-Einbahnstrassen in Tempo-30-Zonen, ist eine allgemeine Mindestdurchfahrtsbreite von 4 m einzuhalten. Zum ruhenden privaten Motorfahrzeugverkehr ist zusätzlich jeweils ein Sicherheitsabstand von 0,75 m zu gewähren. 20 Durch Tempo-30-Zonen sind in jeder Fahrtrichtung mindestens Radstreifen zu markieren, sofern die Tagesfrequenzen des privaten Motorfahrzeugverkehrs an Werktagen 2’500 Fahr- zeuge übersteigen.

Umsetzung von Massnahmen
21 Die zuständigen Behörden verfügen über die nötige personelle Ausstattung. 22 Eine verwaltungsinterne Fachstelle begleitet alle Bauprojekte des Kantons und der Ge- meinden und achtet auf die Durchsetzung der Mindestnormen. 23 Die zuständigen Behörden bezeichnen zusätzlich ein «Velo-Express-Team», das auch als Ansprechstelle für Meldungen aus der Bevölkerung dient und die folgenden Aufgaben wahr- nimmt: Beseitigung von Gefahrenstellen, Ermitteln von Schwachstellen auf Velorouten, Ent- wickeln, Planen, Projektieren und Umsetzen von Sofortmassnahmen, sichere Veloführung im Bereich von Baustellen, Qualitätsmessung und Zielüberprüfung, Monitoring und Dokumenta- tion der Massnahmen.

Finanzierung
24 Zur Finanzierung der Umsetzung (Massnahmen inkl. Personalkosten) wird ein Velofonds eingerichtet. Dieser wird bis zur endgültigen Fertigstellung des Veloroutennetzes jährlich mit mindestens CHF 5 Mio. gespiesen. Für Sofortmassnahmen wird ein Betrag von mindestens CHF 1 Mio. jährlich zusätzlich im Budget eingestellt. 25 Dem Fonds nicht angelastet werden Massnahmen und Personalkosten, die im Rahmen von Planung und Vollzug des ordentlichen Strassenbaus inkl. Erneuerungen stattfinden oder Massnahmen und Personalkosten, die als Projekt mit einem separaten Kredit verabschiedet werden.

Fristen
26 Das Streckennetz der Velo-Vorzugsrouten und der Basis- und Pendlerrouten gemäss Teil- richtplan Velo ist auf Basis der definierten Mindestbreiten bis 2035 zu erstellen. Wo die neuen Mindestbreiten mittels Markierungen und kleinen baulichen Massnahmen erreicht werden können, sind diese innert zwei Jahren umzusetzen. Weitere Netzverbesserungen werden bis mindestens 2045 aus dem Velofonds finanziert.   27 Der Vollzug der Umsetzung des Teilrichtplans Velo ist so zu gestalten, dass zwischen der Verabschiedung eines Projektes durch die zuständige Instanz bis zur finalen Genehmi- gung nicht mehr als 12 Monate verstreichen».

Mit Beschluss 22/49/11G vom 7. Dezember 2022 erklärte der Grosse Rat die unformulierte Volks- initiative «Sichere Velorouten in Basel-Stadt» für rechtlich zulässig. Gestützt auf § 18 Abs. 3 lit. b des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum (IRG, SG 131.100) überwies der Grosse Rat die Initiative dem Regierungsrat zur Berichterstattung innert sechs Monaten.

Mit Zustimmung des Initiativkomitees und mit dem Beschluss 23/26/08G des Grossen Rates vom 28. Juni 2023 wurde die Frist für die Berichterstattung des Regierungsrates an den Grossen Rat bis zum 7. März 2024 und die Frist zur Durchführung der Volksabstimmung bis zum 11. April 2025 verlängert.


Vergleichbare Initiativen in Luzern und Zürich
Die Initiative «Sichere Velorouten …» wurde mit ähnlichen Forderungen auch in den Städten Zürich und Luzern eingereicht, wobei diejenige in Basel mit Abstand am detailliertesten und umfangreichs- ten ist. Die Initiative «sichere Velorouten für Zürich» wurde im Jahr 2020 ohne Gegenvorschlag mit 70,5% Ja-Stimmen angenommen. Mittel für personelle Ressourcen waren in der Initiative nicht enthalten. Die Regierung hat von sich aus zehn neue Stellen für die Umsetzung von Veloverkehrs- massnahmen in der Verwaltung geschaffen. Um die Umsetzung zu beschleunigen, wurde ein Velo- Express-Team aufgebaut, das sich aus Personen aus verschiedenen Dienststellen zusammensetzt und nur für Sofortmassnahmen exkl. Baustellen zuständig ist. Das Team wird durch die Fachstelle Velo koordiniert. Die Finanzierung erfolgt über einen Rahmenkredit «Velo», für den im Jahr 2015 120 Mio. Franken bewilligt wurden. Im März 2023 wurde ein erster Umsetzungsschritt des Vorzugs- routennetzes eingeweiht. Zurzeit ist die zweite Velovorzugsroute in Umsetzung. Der Gegenvorschlag zur Initiative «Luzern Velonetz jetzt!» wurde 2022 mit 71% Ja-Stimmen angenommen. Damit wurden auch 140 Stellenprozente für die Planung, Projektierung und Umsetzung kleinerer Projekte geschaffen. Die Finanzierung von Grossprojekten muss jeweils dem Parlament beantragt werden. Für die Umsetzung des Gegenvorschlages stehen der Regierung 19,53 Mio. Franken zur Verfügung.


Würdigung der Initiative «Sichere Velorouten in Basel-Stadt»
Die einzelnen Forderungen der Initiative lassen sich wie folgt zusammenfassen und beurteilen:
Grundsätze Die Initiative verlangt durchgehende und sichere Velorouten in Basel-Stadt. Zudem sollen diese einheitlich und erkennbar ausgestaltet sein. Der öffentliche Verkehr soll gemäss geltender Kan- tonsverfassung weiterhin Vorrang geniessen. Neu soll auf Gesetzesstufe die Sicherheit des Fuss- und Veloverkehrs gegenüber der Kapazität des ruhenden und rollenden Motorfahrzeugverkehrs Vorrang erhalten. Die Umsetzung von sicheren und durchgehenden Velorouten im Kanton Basel-Stadt ist ein grosses Anliegen des Regierungsrates und wichtiger Grundstein des verkehrspolitischen Zieles, die aktive Mobilität zu fördern. Sowohl mit dem Veloweggesetz auf Bundesebene als auch mit der Kantons- verfassung und dem Umweltschutzgesetz auf kantonaler Ebene bestehen gesetzliche Grundlagen zu dieser Forderung. Mit den Planungsgrundsätzen, die im kantonalen Richtplan und dem TRP Velo behördenverbindlich festgesetzt wurden, sind die übergeordneten Ziele der Initiative bereits heute in der basel-städtischen Verkehrsplanung verankert. Der Fokus bei Verkehrsprojekten liegt zudem auf den verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden. Der Regierungsrat kann wie in Kapitel 3.3.2 aufgeführt nachvollziehen, dass Velorouten einheitlich erkennbar ausgestaltet sein sollen.  

Kantonale Velorouten (Velovorzugsrouten)
Gemäss Initiative soll als neuer Bestandteil des TRP Velo eine neue Netzkategorie Velovorzugs- route mit einer Länge von mindestens 50 km geschaffen werden. Diese Routen sollen, von der Innenstadt ausgehend, alle Aussenquartiere bis an die Kantonsgrenze erschliessen und sich durch Durchgängigkeit, Direktheit, Attraktivität und Sicherheit auszeichnen. Der Regierungsrat plant ein durchgehendes Netz von Velovorzugsrouten. Dem Regierungsrat ist es jedoch ein wichtiges Anliegen, dass diese Routen auch umsetzbar sind. Eine kantonsinterne Arbeitsgruppe mit externer Fachunterstützung die Machbarkeit eines solchen Netzes aus tangen- tialen und radialen Routen untersucht. Diese Überprüfung hat ergeben, dass rund vierzig Kilometer Velovorzugsrouten innerhalb von zehn Jahren realistisch umsetzbar sind.

Standards Veloverkehrsinfrastruktur In der Initiative werden für Velovorzugsrouten sowie Basis- und Pendlerrouten anhand des beste- henden TRP Velo genaue Mindestbreiten gefordert. Auch bestimmte Führungsformen (Radweg, Radstreifen etc.) werden aufgeführt. Weiter wird das Einhalten eines Sicherheitsabstands zu par- kierten Autos verlangt und die Initiative stellt Anforderungen an die Veloverkehrsführung an Knoten. Der Regierungsrat lehnt die Festlegung von Mindestbreiten und weitere Anforderungen an die Ve- loverkehrsinfrastruktur auf Gesetzesstufe ab. Die Fachstellen des Kantons berücksichtigen bei der Projektierung bzw.

Festlegung von Mindestbreiten die kantonalen Standards Fuss- und Veloverkehr (Kapitel 3.3.3).
Dem Regierungsrat ist es wichtig, dass auch in Zukunft ein Handlungsspiel- raum bestehen bleibt, um örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen und die konkurrierenden Anforderungen an den öffentlichen Raum sorgfältig gegeneinander abwägen zu können.

Neben der Veloinfrastruktur müssen auch Grünräume, Trottoirs, Fahrstreifen für den MIV, Haltestellen für den ÖV und vieles mehr Platz finden. Die Begrifflichkeiten der Initiative widersprechen zudem den geplanten Anpassungen des Teilricht- plans Velo (Haupt- und Nebenverbindungen statt Pendler- und Basisrouten). Auch dies zeigt, dass eine zu präzise Festlegung auf Gesetzesstufe kontraproduktiv ist. Umsetzung Die Initiative verlangt personelle Ressourcen u.a. für eine verwaltungsinterne Fachstelle Veloverkehr, welche die kantonsinternen Projekte begleitet und auf die Einhaltung der Mindestbreiten achtet. Weiter sei ein «Velo-Express-Team» zu bezeichnen, das Gefahrenstellen beseitigt und Sofort- massnahmen umsetzt.

Der Regierungsrat unterstützt die Einführung einer Fachstelle Veloverkehr. Mit dem Bundesgesetz über Velowege ist der Kanton verpflichtet, analog zu der bereits bestehenden Fachstelle Fuss- und Wanderwege eine Fachstelle Velowege zu schaffen. Mit den bestehenden personellen Ressourcen kann diese Aufgabe nicht erfüllt werden. Denn bereits heute führt die Vielzahl von Anliegen und Anfragen aus Öffentlichkeit und Politik sowie die wachsende Menge an Planungen und Projektie- rungen für Massnahmen im Strassenraum dazu, dass Massnahmen verzögert oder gar nicht um- gesetzt werden oder bei der Umsetzung von Projekten Kompromisse bezüglich den sich ändernden Vorgaben und Anforderungen gemacht werden müssen.

Die konkreten Aufgaben der Fachstelle Veloverkehr werden in der kantonalen Verordnung zum Bundesgesetz festgelegt, die das BVD zeitnah zuhanden des Regierungsrats erarbeiten wird. Die Benennung eines Velo-Express-Teams erachtet der Regierungsrat als zu einschränkend. Er unterstützt aber grundsätzlich die Idee einer verwaltungsinternen Fachgruppe, die sich um Sofortmassnahmen kümmert. Da es ein verkehrspolitisches Ziel des Regierungsrates ist, den Fuss- und Veloverkehr (aktive Mobilität) zu fördern, ist es sinnvoll, wenn der Fokus nicht nur auf dem Velo- verkehr liegt. Er erachtet daher die Einführung einer dienststellen- und departementsübergreifen- den Umsetzungsgruppe für die aktive Mobilität als zielführender. Diese kann helfen, Sofortmass- nahmen, die mittels Markierung und Signalisation oder kleineren baulichen Anpassungen umsetzbar sind, einfach und effektiv voranzutreiben.

Finanzierung
Die Initiative fordert finanzielle Mittel für eine beschleunigte Umsetzung von Veloverkehrsmassnah- men. Zur Finanzierung dieser Massnahmen soll ein Velofonds eingerichtet werden, der mit 5 Mio. Franken jährlich gespeist wird. Zudem soll das Budget jährlich um 1 Mio. Franken für So- fortmassnahmen aufgestockt werden. Der Regierungsrat hält ein neues Instrument zur Finanzierung der Velorouten nicht für sinnvoll. Die Zuweisung von Finanzmitteln in einen Fonds reduziert den Handlungsspielraum in der Verwendung dieser Mittel. Zudem ist ein Fonds mit zusätzlichem Aufwand für dessen Verwaltung verbunden. Das bereits bestehende Instrument der Rahmenausgabenbewilligung (RAB LV II) hat sich aus Sicht des Regierungsrates bewährt und genügt vollständig. Allerdings anerkennt der Regierungs- rat, dass die verfügbaren Mittel für eine rasche Umsetzung von Vorzugsrouten nicht ausreichen. Fristen Die Initiative fordert die Umsetzung der neuen Velovorzugsrouten und entsprechend ausgebauter Infrastrukturen entlang der Basis- und Pendlerrouten gemäss TRP Velo bis 2035. Einfache Mass- nahmen sollen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Ein Abgleich mit den Fristen aus dem Bundesgesetz ist zwingend. Dem Regierungsrat ist es wich- tig, dass die Umsetzungsfrist realistisch ist. Wichtiger als das Tempo der Umsetzung sind die Qua- lität der Massnahmen und die erzielte Wirkung. Eine Umsetzung gemäss der Initiative bis 2035 sowohl für die Velovorzugsrouten als auch Pendler- und Basisrouten erachtet der Regierungsrat als nicht realistisch. In den nächsten Jahren kommen vielfältige Aufgaben auf den Kanton Ba- sel-Stadt zu. Neben den regulären Erhaltungsmassnahmen werden insbesondere der Fernwär- meausbau und die Massnahmen gemäss Stadtklimakonzept vorangetrieben. All diese Aufgaben sind aufeinander und mit weiteren Planungen (z.B. im Zusammenhang mit Arealentwicklungen oder der Weiterentwicklung des Tramnetzes) abzustimmen und, wo möglich, koordiniert umzuset- zen. Eine Priorisierung ist unabdingbar. Die davon losgelöste Umsetzung der Initiative würde ein Vielfaches an zusätzlichen Baustellen pro Jahr bedeuten und damit eine grosse Belastung an Lärm und Einschränkungen für die Bevölkerung und das Gewerbe darstellen. 4.2 Fazit des Regierungsrats Das Anliegen der Initiative entspricht im Grundsatz dem verkehrspolitischen Ziel des Regierungs- rates, den Fuss- und Veloverkehr zu fördern. Zur weiteren Förderung des Veloverkehrs braucht es meine durchgehende, sichere und nutzergerechte Veloinfrastruktur. Forderungen nach Mindestbrei- ten sind für Regelungen auf Gesetzesebene nicht stufengerecht und schränken den Handlungs- spielraum ein. Zudem sind viele der Forderungen der Initiative bereits mit dem neuen Bundesge- setz über Velowege abgedeckt und in den Kantonen daher umzusetzen. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Initiative ab. Er anerkennt jedoch die Notwendig- keit, das kantonale Veloroutennetz sicher und rasch weiterzuentwickeln. Es ist dem Regierungsrat daher ein Anliegen, folgenden Gegenvorschlag zu formulieren, der die wesentlichen Ziele der Ini- tiative aufnimmt und realistisch umsetzbar ist. Planung und Umsetzung einer besseren Veloinfrastruktur setzen zusätzliche Ressourcen voraus.

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Quelle und Artikel
Bericht zur kantonalen Volksinitiative «Sichere Velorouten grosserrat.bs.ch am 13.3.2024
Grossen Rat heisst Gegenvorschlag gut bzbasel.ch am 15.1.2025

Geschrieben von VELOP.CH am Tuesday July 16, 2024

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